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Immobilien Sachverständigenbüro Anke Mailach

Anke Mailach

Fachgebiete:

Immobilien Wertgutachten

Sie suchen eine Sachverständige für ihre Immobilienwertermittlung? Darüber hinaus legen Sie insbesondere Wert auf

Fachkompetenz
Zuverlässigkeit
Pünktlichkeit
Flexibilität
Gewissenhaftigkeit
und natürlich auch: Freundlichkeit

Dann sind Sie bei mir genau richtig!

Die Immobilie, die Sie bewerten lassen möchten, befindet sich in Warnemünde, Vieselbach oder Sonthofen – das stellt für mich keinerlei Hindernis dar, da ich

deutschlandweit

tätig bin und nach unkomplizierter Terminvereinbarung jederzeit und überall für Sie und Ihr Anliegen da sein werde.

Sie glauben, für Ihre Immobilie würde eine Marktwerteinschätzung genügen?

Lassen Sie sich hierbei von den Ratschlägen Dritter nicht in die Irre führen.

Der zugehörige Verkehrswert für eine quasi identische Immobilie ist jeweils in Potsdam, Leipzig oder München ein ganz anderer und von daher wenig aussagekräftig, wenn Sie eine wirklich exakte Begutachtung Ihres Grundstückes bzw. Gebäudes anstreben.
Daher biete ich Ihnen die Erstellung eines gerichtsverwertbaren Marktwertgutachtens als akribische Einschätzung des Wertes von unbebauten oder bebauten Grundstücken mit folgenden Objekten an:

Einfamilienhäuser
Zweifamilienhäuser
Mehrfamilienhäuser
Wohnhäuser
gemischt genutzten Geschäftshäuser
einfach gewerblich genutzte Immobilien
Wohnungseigentum und Teileigentum

Sie haben zu den fachspezifischen Begriffen, den zu erwartenden Kosten oder dem genauen Ablauf der Begutachtung noch Fragen?

Dann lassen Sie uns doch alles Weitere persönlich besprechen. Ich berate Sie gern und freue mich auf Ihre Anfrage!

Besondere Fachkenntnisse:

Kein Gutachten gleicht dem andern die Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten wie:

Erbbaurecht
Wohnungsrecht/Wohnrecht
Nießbrauch
Wegerecht
Notweg
Leitungsrecht
Überbau
Reallast
Baulast
Denkmalschutz
stellen immer eine neue Herausforderung dar.

Fachgebiete:

ERSTELLUNG VON IMMOBILIENWERTGUTACHTEN ZUR ERMITTLUNG DES VERKEHRSWERTES (MARKTWERT) IHRER IMMOBILIE

Wie wird der Verkehrswert nach § 194 BauGB definiert?

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Je nach persönlichem Wunsch erstelle ich Ihnen ein Kurzgutachten oder ein ausführliches Gutachten gemäß § 194 BauGB für Ihre Immobilie. Deutschlandweit.

Aber wo genau liegt der Unterschied?

Ein Kurzgutachten in der Immobilienbewertung beinhaltet lediglich eine kurze und stichpunktartige Beschreibung der wesentlichen Grundstücks- und Gebäudemerkmale.

Ein Kurzgutachten kann nicht bei Vermögensauseinandersetzungen, zur Vorlage bei Gericht oder bei einer Behörde verwendet werden. Weiterhin bleiben ggf. wertbeeinflussende Rechte oder Belastungen unberücksichtigt.

Es bietet Ihnen lediglich eine vage Orientierung über den Wert Ihrer Immobilie.

Ein Vollgutachten gemäß §194 BauGB in der Immobilienbewertung beinhaltet eine detaillierte Beschreibung der Grundstücks- und Gebäudemerkmale. Ein ausführliches Gutachten kann bei Vermögensauseinandersetzungen, zur Vorlage bei Gericht oder bei einer Behörde verwendet werden. Weiterhin werden ggf. wertbeeinflussende Rechte oder Belastungen berücksichtigt.

Ich erstelle für Sie individuelle, aussagekräftige Marktwertgutachten in Form von:

Sachwertgutachten
Ertragswertgutachten
Vergleichswertgutachten